Die Schulordnung der ANS


Unsere Schulordnung orientiert sich an unserem Motto „Gemeinschaft trägt“.

 

Wir wollen so zusammenle­ben, dass sich an unserer Schule alle wohl­fühlen kön­nen. Wir nehmen Rücksicht aufeinander. Wir gehen freundlich, wertschätzend und respektvoll miteinan­der um und achten darauf, dass niemand ausgegrenzt wird.

 

Erscheine pünktlich zum Unterricht und bereite dein Arbeitsmaterial für die jeweilige Unterrichtsstunde vor. Bist du verhindert in die Schule zu kommen, so musst du von deinen Erziehungsberechtigten vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat krankgemeldet werden. Die Krankmeldung kann telefonisch oder per E-Mail an die Schuladresse erfolgen.

 

Unbefugten ist der Aufenthalt auf dem Schulgelände nicht gestattet und sie werden des Schulgeländes verwiesen.

 

  1. Wir be­handeln eigenes und fremdes Eigentum sorgfältig. Dazu gehört ein sorgsamer Umgang mit Türen, Tischen, Stühlen und anderen Einrichtungsgegenständen.
  2. Sauberkeit ist eine Voraussetzung dafür, dass wir uns in der Schule wohlfühlen. Wir sind für die Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude, auf den Schultoiletten und auf dem Schulgelände mitverantwortlich. Zusätzlich führen die Schülerinnen und Schüler jeweils einer Klasse im wöchentlichen Wechsel einen Hofdienst durch. Darüber hinaus sollte jede/r bereit sein, Schmutz wegzuräu­men, auch wenn sie/er ihn nicht selbst verursacht hat.
  3. Falls die jeweilige Lehrkraft 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch nicht anwesend ist, hat die Klassensprecherin/der Klassensprecher die Aufgabe, dies im Sekretariat zu melden.
  4. Gefährliche Gegen­stände wie Feuerwerkskörper, Waffen aller Art sind verboten. Ballspiele sind mit weichen Bällen und nur im dafür vorgesehenen Bereich des Schulhofes erlaubt. Schneeballwerfen, Zweirad und E-Scooter fah­ren ist auf dem Schulgelände und im Gebäude nicht erlaubt. Fahrräder und E-Scooter dürfen nur am Fahrradstand abgestellt werden. Sie müssen abgeschlossen sein. Für eventuelle Schäden übernimmt die Schule keine Haftung.
  5. Zum Schulhof gehören der Spielplatz und der einsehbare Teil des umzäunten Bereichs. Während der Pausen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof, in der Pausenhalle und in der Mensa aufhalten. Ab Klassenstufe 11 dürfen sie auch in den Klassenräumen bleiben. Aus pädagogischen Gründen kann es in Einzelfällen Ausnahmen geben. In den 5-Minuten Pausen halten sich die Schülerin­nen und Schü­ler in der Klasse auf oder begeben sich zu den Fachräumen. Bei einem Raumwechsel werden die benötigten Unterrichtsmaterialien bereits zu Pausenbeginn mitgenommen.
  6. Bis zum Unterrichtsende dürfen die Schülerinnen und Schüler das Gebäude und den Schulhof nur mit be­sonderer Erlaub­nis einer Lehrerin/eines Lehrers verlassen. Ausgenommen sind die Oberstufenschülerinnen und -schüler, die bereits volljährig sind oder eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen können. Der schulische Versicherungsschutz entfällt dann.
  7. Digitale Endgeräte dürfen in die Schule mitgebracht werden. Die Nutzung ist nur im Unterricht und mit Einverständnis der verantwortlichen Lehrkraft oder in den 5-Minuten-Wechselpausen erlaubt. In den großen Pausen dürfen digitale Endgeräte nur aus besonderen Gründen benutzt werden, wenn dies von einer Lehrkraft ausdrücklich erlaubt wurde. Die großen Pausen dienen grundsätzlich der Erholung, z.B. durch Bewegung, Essen und Trinken, Spielen oder Ruhe!
  8. Abweichend von Punkt 7 ist den Oberstufenschülerinnen und -schülern die Benutzung digitaler Endgeräte in ihren Klassenräumen und im Oberstufenaufenthaltsraum erlaubt.
  9. Bei Klassenarbeiten, Test und Prüfungen kann bereits das Mitführen eines digitalen Endgeräts, unabhängig davon, ob es ein- oder ausgeschaltet ist, als Täuschungsversuch gewertet werden. Ein generelles Verbot elektronischer Medien in den Prüfräumen oder die Abgabe der Geräte während der Prüfungszeit können angeordnet werden.
  10. Alle von den Schülerinnen und Schülern mitgeführten Geräte, die der Ton-, Bild-oder Datenaufzeichnung, Wiedergabe oder dem Austausch derselben dienen, sind während der regulären Schulzeit oder auf dem Schulgelände grundsätzlich auf lautlos zu schalten. Es ist nicht gestattet, Musik, störende Geräusche sowie Ton- oder Bildaufnahmen zu machen, außer als Teil des Unterrichts. Das Anfertigen einer unbefugten Bildaufnahme einer Person und das Zugänglichmachen an Dritte ist nach §201a StGB eine Straftat und kann zu einer Anzeige führen. Ganz regelmäßig werden hierdurch Strafbestände erfüllt (§§22, 23, 33 KunstUrhG).
  11. Die Schule übernimmt bei Diebstahl keine Haftung; deshalb sollen hohe Geldbeträge oder Wertgegenstände nicht mitgebracht werden. Wenn dennoch Wertgegenstände auf eigene Verantwortung mitgeführt werden, müssen diese im eigenen, abschließbaren Schulschrank verwahrt werden.
  12. Ordnungen für andere Teilbereiche der Schule oder des Schullebens sind Teil der Schulordnung (z.B. Mensaordnung).

Stand Dezember 2024

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