Unsere Schulordnung orientiert sich an unserem Motto „Gemeinschaft trägt“.
1. Wir wollen so zusammenleben, dass sich an unserer Schule alle wohlfühlen können. Wir nehmen Rücksicht aufeinander. Wir gehen freundlich, wertschätzend und respektvoll miteinander um und achten darauf, dass niemand ausgegrenzt wird.
2. Wir behandeln eigenes und fremdes Eigentum sorgfältig.
3. Sauberkeit ist eine Voraussetzung dafür, dass wir uns in der Schule wohlfühlen. Wir sind für die Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände mitverantwortlich. Deshalb sollte jede/r bereit sein, Schmutz wegzuräumen, auch wenn sie/er ihn nicht selbst verursacht hat.
4. Falls die jeweilige Lehrkraft 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde noch nicht anwesend ist, hat die Klassensprecherin/der Klassensprecher die Aufgabe, dies im Sekretariat zu melden.
5. Gefährliche Gegenstände lassen wir zu Hause. Ballspiele sind nur mit weichen Bällen und nicht im inneren Kreisbereich erlaubt. Schneeballwerfen, Zweirad und E-Skooter fahren ist auf dem Schulgelände und im Gebäude nicht erlaubt.
6. Zum Schulhof gehören der Spielplatz und der umzäunte Bereich. Während der Pausen dürfen sich die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulhof, in der Mensa und in der Pausenhalle aufhalten, ab Klassenstufe 11 dürfen sie auch in den Klassenräumen bleiben.
Aus pädagogischen Gründen kann es in Einzelfällen Ausnahmen geben. In Wechselpausen und in Regenpausen halten sich die Schülerinnen und Schüler im Gebäude auf.
7. Bis zum Unterrichtsende dürfen die Schülerinnen und Schüler das Gebäude und den Schulhof nur mit besonderer Erlaubnis einer Lehrerin/eines Lehrers verlassen. Ausgenommen sind die Oberstufenschülerinnen und -schüler, die bereits volljährig sind oder eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorlegen können. Der schulische Versicherungsschutz entfällt dann.
8. Digitale Endgeräte dürfen in die Schule mitgebracht und genutzt werden. Der Einsatz im Unterricht liegt in der Verantwortlichkeit der Lehrkraft. Während der Klassenarbeiten und Prüfungen sind nur die zugelassenen Hilfsmittel erlaubt. Ausnahmen werden von der jeweiligen Lehrkraft genehmigt. Eine unerlaubte Nutzung wird als Täuschungsversuch gewertet.
Die Pausen dienen der Erholung!
Die Nutzung der digitalen Endgeräte wollen wir in diesem Zeitraum auf das Notwendigste reduzieren.
9. Alle von den Schülerinnen und Schüler mitgeführten Geräte, die der Ton-, Bild- oder Datenaufzeichnung, Wiedergabe oder dem Austausch derselben dienen, sind während der regulären Schulzeit oder auf dem Schulgelände grundsätzlich stummzuschalten. Es ist nicht gestattet Bild- und Tonaufnahmen zu machen. Begründete Ausnahmefälle der Nutzung bedürfen der Genehmigung der Lehrkraft oder einer an der Schule beschäftigten Person.
10. Ordnungen für andere Teilbereiche der Schule oder des Schullebens sind Teil der Schulordnung (z.B. Mensaordnung).
Stand 19.12.2022