Die Gremien an der ANS


Gemeinsam etwas bewegen.

Rund 800 SchülerInnen, 60 Lehrerinnen und Lehrer und Eltern lernen, arbeiten und engagieren sich an unserer Schule.

Wie bringt man nun alle Interessen unter einen Hut?

Wer möchte was, was darf man und wer setzt um? 

Dafür gibt es wie in der Politik unterschiedliche Gremien, die wir hier kurz vorstellen möchten.


Elternbeirat der Klasse

Elternvertreter werden für zwei Jahre von den Klassen-Eltern gewählt. Ihre Aufgabe ist es, eine gute Kommunikation zwischen Lehrern und Eltern zu halten und sich für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit einzusetzen. Es gilt Lösungen zu finden, die möglichst allen Beteiligten gerecht werden. Zwei Mal im Jahr laden sie zum Elternabend ein. In Abstimmung mit den KlassenlehrerInnen legen sie die Themen fest, moderieren den Abend und schreiben das Protokoll.

Für Eltern sind sie Ansprechpartner, Kummerkasten, Berater sowie Koordinator von Veranstaltungen.

 

Dokumente:

Gestaltung Elternversammlungen

Verschwiegenheitserklärung

Wahlordnung

Wahlniederschrift

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Gestaltung Elternversammlung
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Verschwiegenheitserklärung
LEB Verschwiegenheitsverpflichtung.pdf
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Wahlordnung
LEB Wahlordnung.pdf
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Wahlniederschrift
LEB Wahlniederschrift.pdf
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Blitzlicht der Klassenstufen

Elternvertreter eines Jahrgangs treffen sich klassenübergreifend zum lockeren Austausch. Das erste Blitzlicht für die fünften Klassen wird vom Vorstand des Schulelternbeirats (SEB) organisiert.


Schulelternbeirat (SEB)

Aus dem Kreis der Elternvertreter einer Klasse wird ein Vertreter für den Schulelternbeirat sowie ein Stellvertreter bestimmt. Nur diese beiden Vertreter sind auch stimmberechtigt. Circa 3-4 Mal im Jahr treffen sich alle SEB-Beauftragten klassenübergreifend. Hier geht es um Themen wie Stundenkontingente, Pausenzeiten, Schulentwicklung, Offenes Ganztagsangebot, Lehrerversorgung etc. Oft ist auch die Schulleitung eingeladen, um zu aktuellen Themen zu informieren und über Entwicklungen zu berichten. 

Nach dem Schulgesetz hat der Schulelternbeirat wichtige Zustimmungsrechte. Seiner Zustimmung bedürfen:

  • die Festlegung der täglichen Unterrichtszeit
  • die Entscheidung über die Zahl der unterrichtsfreien Sonnabende
  • die Einführung des Ganztagsunterrichtes
  • die Veranstaltung von Schulversuchen an der Schule
  • die Empfehlung für Ausnahmen von Verbot des Warenverkaufs

Schulkonferenz

Aus dem Kreis der SEB-Mitglieder werden Delegierte für die Schulkonferenz gewählt. In der Schulkonferenz treffen circa zwei Mal im Jahr Eltern, Lehrer und Schüler zusammen. Die Schulkonferenz berät und beschließt gem. § 92 des SchulG  im Rahmen der geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Hier werden Anträge jeglicher Art, die die Schule betreffen und von allen Gremien eingebracht werden können, demokratisch abgestimmt. Diese Sitzung ist öffentlich und sollte und darf von allen Interessierten besucht werden.


Fachkonferenzen

Welche Bücher werden benötigt? Stehen bundesweite Tests (z. B. PISA) an? Welche Themen sind laut Lehrplan im Stundenplan vorzusehen? Diese und andere Themen werden circa zwei Mal im Jahr von Lehrerinnen und Lehrern auf den Fachkonferenzen der einzelnen Unterrichtsfächer diskutiert. Eltern haben kein Mitbestimmungsrecht, können aber beratend tätig werden und Fragen stellen. Pro Fachkonferenz ist die Teilnahme von zwei Eltern vorgesehen. Eltern müssen für die Teilnahme nicht SEB-Mitglied sein oder ein anderes Amt betreuen. Wer Interesse an einer Mitarbeit hat, muss sich lediglich anlässlich einer SEB zur Wahl stellen.

Dokumente:

  • Eltern in Fachkonferenzen
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Eltern in Fachkonferenzen
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