Aufgepasst: Informationen für die Woche vom 31.05.-04.06.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der ANS,

 

entsprechend der Stufe I des Corona-Reaktionsplanes gilt für die Schulen im Kreis Herzogtum Lauenburg und somit für das Lernen an der ANS Folgendes:

  • Alle Jahrgänge haben Präsenzunterricht im Klassenverband.
  • Der Jahrgang 8 kehrt aus dem Praktikum zurück und erhält Unterricht entsprechend der Absprachen mit den Klassenlehrer*innen. 
  • Die Abschlussjahrgänge 9+10 erhalten ebenfalls Unterricht entsprechend der Absprachen mit den Klassenlehrer*innen.
  • Der Sportunterricht wird im Freien unter den geltenden Corona-Auflagen durchgeführt.
  • Sollte in der ersten Stunde, in der die Schülerinnen und Schüler ihren Unterrichtsbeginn haben werden, Kursunterricht stattfinden, sollen sie zuerst in ihre Klassenräume gehen. Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer übernimmt die Aufsicht bei den obligatorischen Selbsttests. Danach gehen die Kurse in ihre jeweiligen Kursräume.
  • Klassenarbeiten, Klausuren, Leistungsnachweise und Prüfungen finden wie geplant unter Einhaltung der Hygieneregeln statt.
  • Für die Jahrgänge 5 und 6 findet seit Montag, 17.05.2021 wieder Betreuung sowie Hausaufgabenbetreuung im Ganztag statt.

Weiterhin gilt, dass der Zutritt zur Schule im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen für alle Personen an den Nachweis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine SARS-CoV-2-Infektion geknüpft ist. Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule.
  2. Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden.
  3. Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden. 

Darüber hinaus können in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium Schülerinnen und Schüler bei Durchführung der Testung in Schule eine entsprechende Bescheinigung durch die aufsichtführende Person ausgestellt bekommen und diesen Nachweis entsprechend der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung auch für Bereiche außerhalb von Schule verwenden. Die getestete Person soll bitte das Formular (siehe Anlage) ausgedruckt und vorausgefüllt mitbringen und erhält in der Schule einen Schulstempel sowie die Unterschrift der aufsichtführenden Person.

 

Aktuelle Informationen geben wir Ihnen und euch, liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler der ANS, so schnell wie möglich auf der Homepage weiter.

Die Schulöffnungsschritte können Sie auch unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/tabelle_schuloeffnungen_20_21.html einsehen.


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_Anlage_02_qualifizierte_Selbstauskunft_
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036_Corona_Schulinformation_27052021_Anl
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