Aufgepasst AKTUALISIERUNG: Informationen für die Woche vom 25.05.-28.05.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der ANS,

 

wie wir der Presse am Pfingstwochenende entnommen haben, werden sich die Vorgaben des Gesundheitsamtes des Kreises Herzogtum Lauenburg und des Corona-Reaktionsplanes des Bildungsministeriums des Landes Schleswig-Holstein ab Dienstag, 25.05.2021 für die Schulen im Kreis Herzogtum Lauenburg und somit für die ANS ändern. Die Schulen im Kreis Herzogtum Lauenburg wechseln ab Dienstag, 25.05.2021 in die Stufe I des Corona-Reaktionsplanes.

 

Folgendes gilt für das Lernen an der ANS:

  • Am 24.05.2021 ist Pfingstmontag und somit für alle unterrichsfrei.
  • Am 25. und 26.05.2021 finden die Vorhabentage statt. An den Planungen der Klassenlehrer*innen werden keine Änderungen vorgenommen. Alle Klassen kommen entsprechend ihrer Einteilungen zu den verschiedenen Projektthemen in die Schule.
  • Am 27. und 28.05.2021 findet Präsenzunterricht nach Plan statt:
  • Die Jahrgänge 5+6 verbleiben im Präsenzunterricht.
  • Die Jahrgänge 7-12 wechseln in den Präsenzunterricht. Alle Schülerinnen und Schüler werden dann wieder im Klassenverband unterrichtet.
  • Der Jahrgang 8 befindet sich im Praktikum. Ein Teil der Schülerinnen und Schüler wird in der Schule nach einem Sonderplan betreut.
  • Der Sportunterricht wird im Freien unter den geltenden Corona-Auflagen durchgeführt.
  • Sollte in der ersten Stunde, in der die Schülerinnen und Schüler ihren Unterrichtsbeginn haben werden, Kursunterricht stattfinden, sollen sie zuerst in ihre Klassenräume gehen. Die Fachlehrerin oder der Fachlehrer übernimmt die Aufsicht bei den obligatorischen Selbsttests. Danach gehen die Kurse in ihre jeweiligen Kursräume.
  • Klassenarbeiten, Klausuren, Leistungsnachweise und Prüfungen (Zentraler Nachschreibtermin am Mittwoch, 26.05.2021 in der 1.-3. Std.) finden wie geplant unter Einhaltung der Hygieneregeln statt.
  • Für die Jahrgänge 5 und 6 findet seit Montag, 17.05.2021 wieder Betreuung sowie Hausaufgabenbetreuung im Ganztag statt.

Weiterhin gilt, dass der Zutritt zur Schule im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen für alle Personen an den Nachweis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine SARS-CoV-2-Infektion geknüpft ist. Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule.
  2. Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden.
  3. Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden. 

Aktuelle Informationen geben wir Ihnen und euch, liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler der ANS, so schnell wie möglich auf der Homepage weiter.

Die Schulöffnungsschritte können Sie auch unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Schulen_Hochschulen/tabelle_schuloeffnungen_20_21.html einsehen.


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