Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der ANS,
wir möchten Sie und euch über die neuesten Aktualisierungen hinsichtlich des Unterrichts in der Woche vom 03.05.-07.05.2021 informieren.
Entsprechend der Corona-Schulinformationen 2021-030 wird für den Kreis Herzogtum Lauenburg aufgrund der bereits 5-tägigen Unterschreitung der 100er-Inzidenz und damit einer möglichen kurzfristigen Aufhebung der Allgemeinverfügung aufgrund des 100er-Erlasses die Entscheidung, inwiefern der Unterricht für alle Jahrgänge ab kommender Woche ausgestaltet werden darf, am morgigen Freitag, 30.04.2021 entschieden.
Aktuelle Informationen, welche Regelungen für die Schulen im Kreis Herzogtum Lauenburg gelten sowie die nähere Ausgestaltung des Lernens an der ANS werden wir Ihnen und euch, liebe Eltern und liebe Schülerinnen und Schüler der ANS, dann so schnell wie möglich auf der Homepage weitergeben.
Weiterhin gilt, dass der Zutritt zur Schule im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen für alle Personen an den Nachweis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine SARS-CoV-2-Infektion geknüpft ist. Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule.
- Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden.
- Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden.