Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir haben mit der Corona-Schulinformation 2021-026 die Mitteilung der schleswig-holsteinischen Landesregierung erhalten, dass ab dem 19. April 2021 der Zutritt zur Schule im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen für alle Personen an den Nachweis eines negativen Testergebnisses in Bezug auf eine SARS-CoV-2-Infektion geknüpft ist.
Folgendes steht in der Corona-Schulinformation 2021-026:
"Dies gilt neben dem regulären Unterrichtsbetrieb auch für die Teilnahme an der Notbetreuung und im Ganztag.
Die Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses gilt für Schülerinnen und Schüler genauso wie für Lehrkräfte und alle weiteren an Schule beschäftigten Personen. Auch Besucherinnen und
Besucher, die in der Schule tätig werden, müssen während der Schulzeit einen negativen Test vorlegen.
Zum Nachweis eines negativen Testergebnisses stehen folgende drei Möglichkeiten zur Verfügung:
- Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule.
- Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses über einen an anderer Stelle durchgeführten Test, z. B. im Bürgertestzentrum, in einer Arztpraxis oder in einer Apotheke. Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut erfolgen und bescheinigt werden.
- Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld. Dieser Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss danach erneut durchgeführt und bescheinigt werden.
Für die Teilnahme an den Tests in Schule ist für minderjährige Schülerinnen und Schüler die Vorlage einer Einwilligungserklärung notwendig. Volljährige Personen müssen keine Einwilligungserklärung vorlegen, sondern erklären ihre Einwilligung über die Durchführung des Tests. Grundsätzlich gilt eine einmal erteilte Einwilligung zur Durchführung eines Selbsttests bis auf Widerruf fort."
Folgende Dateien finden Sie/findet ihr zum Download:
- Einverständniserklärung zur Selbsttestung in Schule mittels PoC-Antigen-Test
- Qualifizierte Selbstauskunft über das Vorliegen eines negativen PoC-Antigentests zum Nachweis des SARS-CoV-2 Virus
- Merkblatt für Schülerinnen und Schüler, die von Auslandsreisen zurückkehren
(Stand 14.04.2021)