Aufgepasst: Anleitung für Corona Selbsttests

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler der ANS,

 

in den kommenden Wochen gilt an den schleswig-holsteinischen Schulen eine zweimal wöchentliche Testpflicht. Die Pflicht zum Nachweis eines negativen Testergebnisses gilt für Schülerinnen und Schüler genauso wie für Lehrkräfte und alle weiteren an Schule beschäftigten Personen. Auch Besucherinnen und Besucher, die in der Schule tätig werden, müssen während der Schulzeit einen negativen Test vorlegen.

 

Damit ihr euch, liebe Schülerinnen und Schüler, aber vielleicht ja auch liebe Kolleginnen und Kollegen darauf schon einmal vorbereiten könnt, möchten wir euch zwei Links zur Verfügung stellen: