Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
seit 24.08.2020 gilt an den Schulen in Schleswig-Holstein eine Maskenpflicht für alle Bereiche, in denen es zu Kohorten übergreifenden Begegnungen kommt. Das bedeutet, dass auf dem gesamten Schulgelände (also auf allen Laufwegen, in den Gemeinschaftsräumen, in der Pause und auf dem Schulhof der ANS) eine Maskenpflicht herrscht.
Diese Maskenpflicht ist seit Montag, 19. Oktober 2020 erweitert worden, sodass das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht Pflicht wird.
Weiterhin herrscht auch auf den Schulwegen zwischen Bushaltestellen und der Schule sowie im Wartebereich an der Bushaltestelle die Maskenpflicht. Dort kann der Abstand unter den SchülerInnen aus verschiedenen Kohorten und Schulen nicht eingehalten werden.
Auch die AHA-Regel wird zur AHAL-Regel erweitert:
Die ANS und das AHA-L-Prinzip: Die ANS HÄLT ABSTAND & LÜFTET
- A = Abstandsregel einhalten
- H = Hygieneregeln beachten (Hände waschen und Hust-Nies-Etikette)
- A = "Atemmaske" - Mund-Nasen-Bedeckung tragen
- L = regelmäßiges "Lüften"