Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wie Sie sicherlich aus den Medien bereits erfahren haben, gilt ab Montag, 24.08.2020 an den Schulen in Schleswig-Holstein eine Maskenpflicht für alle Bereiche, in denen es zu Kohorten übergreifenden Begegnungen kommt. Das bedeutet, dass auf dem gesamten Schulgelände (also auf allen Laufwegen, in den Gemeinschaftsräumen, in der Pause und auf dem Schulhof der ANS) eine Maskenpflicht herrscht. Darüber hinaus wurde ab Montag, 19. Oktober 2020 auch das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht Pflicht.
Außerdem herrscht auch auf den Schulwegen zwischen Bushaltestellen und der Schule sowie im Wartebereich an der Bushaltestelle die Maskenpflicht. Dort kann der Abstand unter den SchülerInnen aus verschiedenen Kohorten und Schulen nicht eingehalten werden.
Selbstverständlich gilt auch weiterhin:
Die ANS und das AHA-L-Prinzip: Die ANS HÄLT ABSTAND & LÜFTET
- A = Abstandsregel einhalten
- H = Hygieneregeln beachten (Hände waschen und Hust-Nies-Etikette)
- A = "Atemmaske" - Mund-Nasen-Bedeckung tragen
- L = regelmäßiges "Lüften"