Neue Regelungen zur Notbetreuung

Die Notbetreuung an der Alfred-Nobel-Schule findet generell in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Der Anspruch ergibt sich unter folgenden Bedingungen:

 

"Mit Geltung ab dem 16. März 2020 sind Betretungsverbote sowie Verbote von schulischen Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler für die öffentlichen Schulen und in Schulen in freier Trägerschaft erlassen worden. Ausgenommen sind Kinder von Personen, die als in Bereichen der kritischen Infrastrukturen Beschäftigte zur Aufrechterhaltung dieser Strukturen und Leistungen erforderlich sind.

 

Zu den kritischen Infrastrukturen zählen insbesondere folgende Bereiche:

  • Energie - Strom, Gas, Kraftstoffversorgung etc.,
  • Ernährung, Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel) - inkl. Zulieferung, Logistik,
  • Finanzen - ggf. Bargeldversorgung, Sozialtransfers,
  • Gesundheit - Krankenhäuser, Rettungsdienst, Pflege, ggf. Niedergelassener Bereich, Medizinproduktehersteller, Arzneimittelhersteller, Apotheken, Labore
  • Informationstechnik und Telekommunikation - insbesondere Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze,
  • Medien und Kultur - Risiko- und Krisenkommunikation,
  • Transport und Verkehr - Logistik für die KRITIS, ÖPNV,
  • Wasser und Entsorgung,
  • Staat und Verwaltung - Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung, Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Bundeswehr Justiz, Veterinärwesen, Küstenschutz sowie
  • Lehrkräfte, Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen sowie ggf. Erzieherinnen und Erzieher.

Erforderlich ist, dass beide Elternteile in einem dieser Bereiche tätig oder alleinerziehend sind. Eine Ausnahmeregelung gilt für Beschäftigte im Bereich der medizinischen-pflegerischen Versorgung, bei denen es für die Inanspruchnahme einer Notbetreuung ausreicht, wenn beide Elternteile berufstätig sind und ein Elternteil des Kindes in einer Gesundheits- oder Pflegeinrichtung bzw. in einem ambulanten Pflegedienst tätig ist. Auf den einschlägigen Erlass des MSGJFS zuletzt vom 19. März 2020 wird verwiesen."

 

aus:

Konzept für eine Notbetreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 1 – 6 an öffentlichen Schulen bis zum 19. April 2020, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur - Leiter der Abteilung für Schulgestaltung und Schulaufsicht (III 3)

 

Die Notwendigkeit der Betreuung ist durch die Vorlage von Bescheinigungen durch den Arbeitgeber nachzuweisen. Eltern melden bis zum 25. März 2020 den Betreuungsbedarf telefonisch oder per Mail bei der Schule an.

 

Herbert Wermker

(Stellvertretender Schulleiter)