Die Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen soll von den Schulen bis zum Ferienende gewährleistet werden. Das gilt weiterhin nur für Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtige bzw. Alleinerziehende in einem systemrelevanten Beruf tätig sind. Der Betreuungsbedarf ist in der Schule telefonisch oder per Mail anzumelden. Dazu ist die schriftliche Bestätigung des jeweiligen Arbeitgebers vorzulegen.